PKW-Anhänger
bilden den größten Anteil von allen Anhängertypen.
Zu den PKW-Anhänger zählen:
- Lastanhänger
- Pferdeanhänger
- Bootstrailer
- Wohnwägen
- Verkaufswagen
- Imbisswägen
- Werbeanhänger
Bei diesen Anhängern ist die Deichsel starr mit dem Anhängerrahmen verbunden. Er besitzt eine bis zwei Achsen, welche starr mit dem Rahmen verbunden sind. Nahezu alle Pkw-Anhänger sind als Starrdeichselanhänger gebaut. In Deutschland gilt nach der in der EU angeglichenen StVZO ebenso wie in Österreich ein solcher bis 750 kg zulässigem Gesamtgewicht als Leichter Anhänger und braucht keine eigene Bremse. Ab diesem Gesamtgewicht ist eine Bremse vorgeschrieben. In Europa ist dies in aller Regel eine Auflaufbremse. Auflaufbremsen sind zulässig bis 3.500 kg zulässigem Gesamtgewicht. Schwerere Anhänger benötigen eine durchgehende Bremsanlage, dies ist fast immer eine Druckluftbremse.
Die meisten Wohnanhänger sind Starrdeichselanhänger mit einer Achse oder einer Tandemachse. Pferdeanhänger sind überwiegend als Tandemanhänger ausgeführt. Hier werden je nach Einsatzzweck verschiedene Federungssysteme angeboten wie beispielsweise Gummifederachsen, Drehstabfederachsen, Drehschubfederachsen.
Wenn bei einem PKW-Anhänger zwei Achsen hintereinander gebaut werden, ist das Fahrverhalten ähnlich dem eines einachsigen Anhängers. Solche Anhänger brauchen keinen Drehschemel – die Deichsel ist fest mit dem Anhängerchassis verbunden, und beide Achsen sind nicht lenkbar. Dies wird mit höherem Reifenabrieb bei engen Kurvenradien erkauft. Wenn die Achsen einen Abstand unter einem Meter haben, gelten sie in Deutschland nach dem Gesetz als einachsig; dafür hat sich der Begriff Tandemanhänger etabliert.